Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand des Auftrages ist die Beratungstätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
- Der Auftraggeber erhält auf Wunsch einen schriftlichen Bericht über die durchgeführte Beratung. Mündliche Erklärungen und Auskünfte des Beraters sind unverbindlich.
- Die Beratungsergebnisse und sonstige Auskünfte des Beraters (Gutachten, Berechnungen, Entwürfe usw.) dürfen ohne schriftliche Genehmigungen der MÖBERA Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Falls der Auftraggeber berechtigterweise Mängel des Berichtes beanstandet, verpflichtet sich die MÖBERA, diese zu beseitigen, sofern die Mängel unverzüglich nach Erhalte des Berichtes der MÖBERA schriftlich und spezifiziert angezeigt werden.
Spätestens nach Ablauf von zwei Monaten seit Ablieferung des Berichtes an den Auftraggeber sind Mängelbeseitigungsansprüche ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht.
- Die MÖBERA ist berechtigt, die durch Nichteinhaltung des Termins entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Daneben ist die MÖBERA berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Die Vergütung setzt sich zusammen aus Beratungshonorar, Reisekosten, Spesen und notwendigen Auslagen, Reisezeiten sind Bestandteil der Beratungszeit.
- Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung der Vergütung oder der Auslagen. Aufrechnung gegenüber Forderungen der MÖBERA ist ausgeschlossen.
- Nach Befriedigung aller Ansprüche der MÖBERA ist sie verpflichtet, auf Verlangen die Unterlagen des Auftraggebers zurückzugeben.
- Sofern der Bericht erstellt wurde, endet die Beratung mit der Vorlage des schriftlichen Berichtes. Alle Ansprüche der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit der Beratung entstanden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund und gegen wen sie sich richten, verjähren spätestens 1 Jahr nach Absendung des schriftlichen Berichtes durch die MÖBERA, andernfalls 1 Jahr nach der Beratung.
- Auf sämtliche Rechnungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden für Teilleistungen für den jeweiligen Leistungsmonat am letzten Kalendertag des Leistungsmonats erstellt.