Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Seminarveranstaltung der MÖBERA Unternehmensberatung GmbH (MÖBERA) muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. In den Seminargebühren sind die Kosten für die Lehrmittel enthalten. Die Tagungsgetränke und Kaffeepausen sowie die Kosten für das Mittagessen und alle dazu eingenommenen Getränke werden entweder von MÖBERA in Rechnung gestellt oder direkt vom Hotel berechnet. Der Teilnehmer hat die Gebühr für die Lehrveranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter, sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für Sie die Zimmerreservierung in dem jeweils angegebenen Hotel. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung rechnet der Teilnehmer mit dem Hotel direkt ab.
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Hotel bei Nichtinanspruchnahme die entstandenen Hotelkosten berechnen kann, wenn eine Absage durch den Teilnehmer nicht rechtzeitig vor Kursbeginn bzw. Anreisetag im Hotel eingegangen ist.
Rücktritt
Tritt der Teilnehmer bis 10 Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung, unabhängig aus welchen Gründen, vom Antrag zurück, werden 30% der vollen Gebühren erhoben. Bei einem Rücktritt bis 5 Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung sind 50% der vollen Gebühr zu bezahlen. Bereits gezahlte Gebühren werden entsprechend zurückerstattet. Teilnehmer, die danach zurücktreten oder zu den Lehrveranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
Der Rücktritt ist schriftlich an die MÖBERA zu richten. Die MÖBERA behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen.
Referentenwechsel- und Seminarortwechsel
Die MÖBERA behält sich den Wechsel von angekündigten Referenten und Seminarorten aus organisatorischen Gründen vor. Die Qualität der Veranstaltung bleibt dabei gewahrt. Der Teilnehmer ist bei Referenten- und Seminarortwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnehmergebühren berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufes bleiben vorbehalten. Ein Wechsel von Referenten oder Seminarort wird den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Absage von Lehrveranstaltungen
Veranstaltungen können aus wichtigen von uns nicht zu vertretbaren Gründen – insbesondere bei Referenten-Ausfall und bei zu geringer Teilnehmerzahl – abgesagt oder verlegt werden. Im Falle der Absage werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht.
Haftung
Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Soweit wir danach zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
Die MÖBERA übernimmt keine Haftung für in den Unterrichtsräumen abhanden gekommene Kleidungsstücke oder sonstigen Gegenständen, sowie für Schäden aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht, die dem Gebäudeeigentümer obliegt.
Benachrichtigungsverpflichtung nach § 33 Abs. 1 – BDSG –
Bei uns werden Daten Ihres Unternehmens, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Es handelt sich um Angaben, die aus unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen.
Gerichtsstand
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand 65439 Flörsheim/Main vereinbart.
Hattersheim, im Januar 2010